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Abfall-ABC: Wissenswertes über Abfallarten |
Holz AIV (AVV 170204*)
Gesondert zu entsorgen ist Holz der Kategorie AIV. Dazu gehören Bahnschwellen, Leitungsmasten, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune sowie behandelte Gartenmöbel.
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Zur Abfallart Holz AIV (AVV 170204*) gehören:
Bahnschwellen, Leitungsmasten, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune, Gartenmöbel aus Holz |
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Hierbei handelt es sich um mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann. Holz AIV (AVV 170603*) ist als überwachungsbedürftiger Abfall zu deklarieren und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden. |
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Abfall-ABC |
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